Triumph des Willens - ein Vorbehaltsfilm?
#1
Geschrieben 23. März 2011, 14:16
Ist es also nur ein Märchen, dass Triumph des Willens in Deutschland nicht vorgeführt werden darf? Hat eine Veröffentlichung einfach nur aus Angst vor Gängelung von FSK und BPJM bisher noch nicht stattgefunden...? Wer ist der derzeitige Rechteinhaber...?
#2
Geschrieben 23. März 2011, 15:32
Bearbeitet von hoolio21, 23. März 2011, 15:32.
#3
Geschrieben 23. März 2011, 18:28
hoolio21 sagte am 23. März 2011, 15:32:
Das muss ja nichts bedeuten.
Ich will das eh nicht dramatisieren, denn das würde ja nicht den Kern der Sache treffen. "Verboten" sind viele dieser Filme nicht. Wir leben in einer globalisierten Internet-Welt - man kommt an jeden dieser Filme schnell und einfach heran. Selbst die höchste Verbotsstufe für ein Kunstwerk - die Beschlagnahmung - führt ja in Deutschland nicht zu einer Straftat, wenn man den Film besitzt und schaut.
Mich interessiert viel eher die Frage der öffentlichen Vorführung - in einem akademischen Kontext z.B. Darf ein Uni-Dozent sich die US-DVD von "Triumph des Willens" aus den USA bestellen und in einem Kurs zeigen und diskutieren? Mir scheint es hier irgendwie eine Menge Unsicherheit zu geben. Wie schon gesagt: Die Auflagen der "Vorbehaltsfilme", wozu Riefenstahls Werke ja zudem gar nicht zählen, sind ja nicht gesetzlich bindend, sondern einfach nur Vorraussetzung, damit die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung eine Kopie des Films herausgibt. Was aber, wenn man bereits eine Kopie hat...?
#4
Geschrieben 23. März 2011, 19:00
bekay sagte am 23. März 2011, 18:28:
An der Uni kannst du wahrscheinlich auch "Der ewige Jude" zeigen, wissenschaftliche Analysen sind ja erlaubt und erwünscht. Außerdem ist ne Aufführung im Rahmen einer Vorlesung doch auch nicht wirklich öffentlich. Gibt's für Filmvorführungen in Schulen und Unis nicht sowieso eigene Regeln (wg. Urheberrecht und so)?
Mit US-Bestellungen von NS-Filmen wäre ich vorsichtig. Besser keine schlafenden Hunde wecken, auch wenn's bloß "Triumph des Willens" ist. Geh lieber auf ne Filmbörse und hör dich da mal um.
Bearbeitet von hoolio21, 23. März 2011, 19:00.
#5
Geschrieben 23. März 2011, 19:28
hoolio21 sagte am 23. März 2011, 19:00:
Aber um die Importfrage ging es mir nicht - eher um die konkrete Regelung, wenn man einen solchen Film bereits besitzt und in einem Seminar vorführen will. Einschlägig wäre hier wohl §86 III StGB, welcher wohl etwas weiter zu verstehen ist als die Vorbehalte der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung.
#6
Geschrieben 23. März 2011, 19:55
bekay sagte am 23. März 2011, 19:28:
Also bestell besser im EU-Ausland, dann fällt zumindest der unangenehme Zoll weg. Außerdem hätten es der Gesetzgeber und die Anbieter am liebsten, wenn du gar keine Filme im Ausland bestellst. Weil Versandhandel in Deutschland offiziell nur mit deutscher Freigabe erlaubt ist. Für den Versand von in Deutschland nicht geprüften Titeln ist allerdings der Sender verantwortlich, nicht der Empfänger.
#7
Geschrieben 23. März 2011, 20:13
hoolio21 sagte am 23. März 2011, 19:55:
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