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Triumph des Willens - ein Vorbehaltsfilm? - Filmforen.de

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Triumph des Willens - ein Vorbehaltsfilm?


6 Antworten in diesem Thema

#1 bekay

    will in die High Society

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Geschrieben 23. März 2011, 14:16

Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkel bringen. Ich habe mich gerade ein bisschen über die rechtliche Lage zur Vorführung von Filmen aus der Nazizeit informiert. Viel wird da ja behauptet - besonders oft fällt das Wort "verboten". Dem ist keinesfalls so. So gut wie alle nationalsozialisitischen Filme und die Rechte an ihnen befinden sich im Bestand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung. Diese wurde 1966 von Bundesregierung gegründet und hatte den Zweck, den Abverkauf von 3000 Filmen ans Ausland zu verhindern. Darunter waren eben auch die meisten NS-Propagandafilme - besonders die schlimmeren und eher ekelerregenden (z.B. Jud Süß). Dass diese nicht veröffentlicht werden, steht meines Wissens keinesfalls in irgendeinem Gesetz geschrieben, sondern ist Entscheidung dieser Stiftung, welche sich dem "Erhalt und der Aktivierung des nationalen Filmerbes" als "vorrangige Aufgabe" verschrieben hat. Sie könnte die Filme offiziell herausbringen - müsste jedoch mit Verweigerung der Freigabe seitens FSK und Indizierung/Beschlagnahmung seitens der BPJM rechnen. Die Vorführung der delikateren Propaganda-Werke ist aber durchaus möglich - die Stiftung gibt die Filme unter bestimmten Vorraussetzungen heraus: Geschlossenheit der Veranstaltung und Namenslisten, Einführung, Diskussionsangebot. Die Filme, die derlei Auflagen haben, heißen auch Vorbehaltsfilme. Triumph des Willens wird gerne zu diesen Filmen gezählt. In diesem interessanten Artikel von Matthias Struch ("Alte Filme" – zum Umgang mit dem NS-Filmerbe) allerdings wird diese Behauptung entkräftet: "Ausnahmen zur Vorbehaltsfilm-Regelung betreffen NS-Produktionen von nichtstaatseigenen Firmen, wie beispielsweise von Leni Riefenstahl. Bis zu ihrem Tod hatte sie selbst über Vorführung und Nichtvorführung von Triumph des Willens oder Olympia entscheiden können. Auch sie stellte Bedingungen: keine Einführung. Sie verstand ihre Filme als 'unpolitische Kunst', die keiner Kommentierung bedarf." Außerdem findet man den Film nicht im Bestand der Stiftung...

Ist es also nur ein Märchen, dass Triumph des Willens in Deutschland nicht vorgeführt werden darf? Hat eine Veröffentlichung einfach nur aus Angst vor Gängelung von FSK und BPJM bisher noch nicht stattgefunden...? Wer ist der derzeitige Rechteinhaber...?

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#2 hoolio21

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Geschrieben 23. März 2011, 15:32

Habe in den 90ern "Triumph des Willens" und "Fest der Völker" ganz normal in der Videothek ausgeliehen (Filmpassage am Isartor). Interpathe hieß der Anbieter, den es nun wohl nicht mehr gibt. Müßten aber beide frei und ohne Vorbehalt sein, denn an einen Kommentar oder etwas ähnliches kann ich mich in diesem Zusammenhang nicht erinnern. Beide liefen auch schon kommentiert auf arte, genau wie die Vorbehaltsfilme "Kolberg" und "Jud Süß".

Bearbeitet von hoolio21, 23. März 2011, 15:32.

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#3 bekay

    will in die High Society

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Geschrieben 23. März 2011, 18:28

Beitrag anzeigenhoolio21 sagte am 23. März 2011, 15:32:

Habe in den 90ern "Triumph des Willens" und "Fest der Völker" ganz normal in der Videothek ausgeliehen (Filmpassage am Isartor). Interpathe hieß der Anbieter, den es nun wohl nicht mehr gibt. Müßten aber beide frei und ohne Vorbehalt sein, denn an einen Kommentar oder etwas ähnliches kann ich mich in diesem Zusammenhang nicht erinnern.

Das muss ja nichts bedeuten. :D

Ich will das eh nicht dramatisieren, denn das würde ja nicht den Kern der Sache treffen. "Verboten" sind viele dieser Filme nicht. Wir leben in einer globalisierten Internet-Welt - man kommt an jeden dieser Filme schnell und einfach heran. Selbst die höchste Verbotsstufe für ein Kunstwerk - die Beschlagnahmung - führt ja in Deutschland nicht zu einer Straftat, wenn man den Film besitzt und schaut.

Mich interessiert viel eher die Frage der öffentlichen Vorführung - in einem akademischen Kontext z.B. Darf ein Uni-Dozent sich die US-DVD von "Triumph des Willens" aus den USA bestellen und in einem Kurs zeigen und diskutieren? Mir scheint es hier irgendwie eine Menge Unsicherheit zu geben. Wie schon gesagt: Die Auflagen der "Vorbehaltsfilme", wozu Riefenstahls Werke ja zudem gar nicht zählen, sind ja nicht gesetzlich bindend, sondern einfach nur Vorraussetzung, damit die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung eine Kopie des Films herausgibt. Was aber, wenn man bereits eine Kopie hat...?

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#4 hoolio21

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Geschrieben 23. März 2011, 19:00

Beitrag anzeigenbekay sagte am 23. März 2011, 18:28:

Das muss ja nichts bedeuten.
Sollte aber schon. Der Interpathe-Release war schließlich ne offizielle deutsche VÖ, die sicherlich von verschiedenen Seiten interessiert registriert, aber anscheinend nicht beanstandet wurde. Indiziert oder verboten ist "Triumph des Willens" jedenfalls definitiv nicht!

An der Uni kannst du wahrscheinlich auch "Der ewige Jude" zeigen, wissenschaftliche Analysen sind ja erlaubt und erwünscht. Außerdem ist ne Aufführung im Rahmen einer Vorlesung doch auch nicht wirklich öffentlich. Gibt's für Filmvorführungen in Schulen und Unis nicht sowieso eigene Regeln (wg. Urheberrecht und so)?

Mit US-Bestellungen von NS-Filmen wäre ich vorsichtig. Besser keine schlafenden Hunde wecken, auch wenn's bloß "Triumph des Willens" ist. Geh lieber auf ne Filmbörse und hör dich da mal um.

Bearbeitet von hoolio21, 23. März 2011, 19:00.

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#5 bekay

    will in die High Society

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Geschrieben 23. März 2011, 19:28

Beitrag anzeigenhoolio21 sagte am 23. März 2011, 19:00:

Mit US-Bestellungen von NS-Filmen wäre ich vorsichtig. Besser keine schlafenden Hunde wecken, auch wenn's bloß "Triumph des Willens" ist. Geh lieber auf ne Filmbörse und hör dich da mal um.
Genau das meine ich... du dienst mir jetzt mal als Exempel. :D Wenn Triumph des Willens weder indiziert noch beschlagnahmt ist, dann kann ich den so oft importieren, wie ich will. Da hat es keine "schlafenden Hunde" zu geben... :unsure:

Aber um die Importfrage ging es mir nicht - eher um die konkrete Regelung, wenn man einen solchen Film bereits besitzt und in einem Seminar vorführen will. Einschlägig wäre hier wohl §86 III StGB, welcher wohl etwas weiter zu verstehen ist als die Vorbehalte der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung.

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#6 hoolio21

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Geschrieben 23. März 2011, 19:55

Beitrag anzeigenbekay sagte am 23. März 2011, 19:28:

Wenn Triumph des Willens weder indiziert noch beschlagnahmt ist, dann kann ich den so oft importieren, wie ich will. Da hat es keine "schlafenden Hunde" zu geben... :unsure:
Weil Leute, die in den USA "Triumph des Willens" vertreiben, vielleicht auch noch andere, strafrechtlich vielleicht relevante Sachen im Programm haben. Bei so 'ner Firma will man als Deutscher möglicherweise nicht in der Kundendastei auftauchen. Oder fette Post von denen kriegen. Der dafür zuständige Zoll(!) mag Nazifilme nämlich gar nicht. Oder auch bloß Filme mit Hakenkreuzen auf dem Cover.

Also bestell besser im EU-Ausland, dann fällt zumindest der unangenehme Zoll weg. Außerdem hätten es der Gesetzgeber und die Anbieter am liebsten, wenn du gar keine Filme im Ausland bestellst. Weil Versandhandel in Deutschland offiziell nur mit deutscher Freigabe erlaubt ist. Für den Versand von in Deutschland nicht geprüften Titeln ist allerdings der Sender verantwortlich, nicht der Empfänger.

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#7 bekay

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Geschrieben 23. März 2011, 20:13

Wie schon gesagt, ich will eigentlich gar keine Import-Diskussion und ich brauche keine Tipps. Ich besitze Triumph des Willens bereits und wenn man den aus den USA bestellen würde, dann wohl sowieso nur über amazon.com. (Die Verfänglichkeit des Versandhauses ist dann eher schwierig nachzuweisen :D ) Dass Hakenkreuze auf dem Cover problematisch sind, ist wohl wahr. Ein weiterer Baustein zum diffizilen Netz an Stolpersteinen für den mündigen Bürger. Doch die Einfuhr von Gegenständen mit Hakenkreuz (wie z.B. eine DVD mit entsprechenden Cover) ist eigentlich erst dann strafrechtlich relevant, wenn man betreffenden Gegenstand "verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet" (§86a StGB). Da es natürlich schwierig ist, den Gegenbeweis anzutreten, hat der Zoll wohl immer die Nase vorn, und wird den Import sicherheitshalber konfiszieren. Mich würde ja interessieren, was passiert, wenn man als Uni-Dozent die DVD abholt - samt Beweise über betreffende Lerhveranstaltung an der Uni... ob das den Zoll tangiert?

Beitrag anzeigenhoolio21 sagte am 23. März 2011, 19:55:

Außerdem hätten es der Gesetzgeber und die Anbieter am liebsten, wenn du gar keine Filme im Ausland bestellst. Weil Versandhandel in Deutschland offiziell nur mit deutscher Freigabe erlaubt ist.
Ja, das stimmt. Ein faszinierendes Zeugnis von Antiquiertheit und Festhalten an einem Denken, das ich im 19. Jahrhundert verorten würde. :muhaha:

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